Elterngeld 2. Kind

Hallo, ich bin gerade etwas überfordert und mache mir Gedanken zum Elterngeld .
Meine Tochter ist 14 Monate alt (Oktober 22 geboren ) und ich bin frisch schwanger, das Baby kommt im September.
Nun bin ich noch in Elternzeit und bekomme bis August 2024 Elterngeldplus.

Wie sieht das mit dem Elterngeld des 2. Kindes aus ?
Ich lese ab und zu von Monate ausklammern und Bemessungszeitraum etwas blicke aber nicht durch .
Kann mir jemand helfen ?
Oder wisst ihr wer mich beraten kann ?

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Wann geht denn der Mutterschutz für Kind 2 los?

Du kannst die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins ausklammern lassen, wenn Du da Elterngeld plus bezogen hast. Da kannst Du also schon mal nen Haken dran machen. Diese Monate werden dann durch Monate von vor der ersten Geburt ersetzt. Da nur volle Monate zählen, durftest Du, wenn Kind eins nicht gerade am 01.10. geboren ist, alle Monate inkl. Dezember 23 ausklammern können. Je nachdem, wann Dein Mutterschutz beginnt, hättest Du also die Monate Januar bis Juni oder Juli, die mit 0 zählen würden.

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Caritas etc. Können dich beraten..Aber großartig beraten ist da nun auch nicht.

Du kannst 14 Monate elterngeldbezug ausklammern.

1. Kind ist im Oktober 22 geboren -> 14 Monate elterngeldbezug -> Dezember 23..

2. Kind kommt im September 24 - bezugszeitraum ist 12 Monate vor dem Mutterschutz. Mutterschutz beginnt ca. Im Juli.. Also ist der berechnungszeitraum Juni 23 - Juni 24
(Ungefähr - kommt ja drauf an, ob das Kind Ende oder Anfang September kommt)..

Du kannst Juni 23 - Dezember 23 also ausklammern. Für diese 7 Monate wird also das Gehalt deiner vorherigen Tätigkeit für das elterngeld berechnet. Für die Monate Januar bis Juni 24 wird das Gehalt derzeit genommen. Hast du derzeit kein Einkommen ist es 0.

Denk dran, deine elternzeit zum mutterschutz vom 2. Kind zu beenden bei deinem AG. Dann bekommst du wieder Mutterschaftsleistungen in Höhe des 1. Kindes.

Bearbeitet von Sternchen3030
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Das ist ja spannend, dass man bei Beendigung der Elternzeit vor dem Mutterschutz von Kind 2 dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 bekommt. Ich hab das jetzt gerade mal gegoogelt und das scheint auch zu greifen, wenn man Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat (bzw findet eine Günstigerprüfung statt). Verstehe ich das so richtig?

Bei mir konkret: Kind 1 aktuell 22 Monate alt, ich bin (bei Elterngeld Plus Bezug) Teilzeit in Elternzeit beschäftigt. Kind 2 kommt im Juli.

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Ja, das geht auch bei teilzeit in elternzeit.

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