Teilzeit in Elternzeit und Jobsuche

Hallo,

meine Elternzeit endet nun im April und ab Mai werde ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen müssen.

Der Plan ist die Elternzeit zu verlängern und in Teilzeit (20 Stunden) zu arbeiten. Der Antrag muss ja quasi 7 Wochen vor Ende der Elternzeit eingehen, soweit ich weiß.

Nun ist es aber so, dass ich 45 Minuten einfach pendeln muss und auch wenn es mir schwer fällt, habe ich mich dazu entschieden, mich nach einem Job in der Nähe umzuschauen. Es wäre mit meinem kleinen einfacher und mein Mann müsste nicht so zurückstecken (an Arbeitszeit).

Meine Frage wäre, ob dann trotz Elternzeit die normale Kündigungsfrist hätte? Am besten wäre natürlich, wenn es mit dem Ende der Elternzeit passt, aber das wird so schnell wahrscheinlich schwierig und ich muss ja 7 Wochen vorher den Antrag stellen…

Weiß das jemand sicher? Gibts da Tricks?

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Ich habe es nicht verstanden. Möchtest Du bei Deinem alten AG kündigen, oder die Elternzeit verlängern und während der Elternzeit beim alten AG bei einem anderen Teilzeit in Elternzeit arbeiten?

Die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit beträgt drei Monate. Wenn Du zu einem anderen Datum kündigst, zählt Deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

Der Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber muss Dein eigentlicher Arbeitgeber zustimmen, wenn Du eben nicht direkt kündigen willst. Aber ggf ist der ja offen für Deine Anfrage. Das würde ich vorrangig versuchen, vor allem, wenn Ihr noch ein Kind plant, und das relativ bald geplant ist.

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Danke für deine Antwort.

Ich werde bei meinem früheren Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen. Ab Mai fange ich dort wieder an.

Parallel hierzu bewerbe ich mich gerade.

Habe es so verstanden, dass ich also die normale Kündigungsfrist hätte (obwohl noch in Elternzeit) oder einvernehmlich mit dem AG ein „Enddatum“ kläre.

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Plant Ihr ein weiteres Kind, dessen ET während der (verlängerten) Elternzeit von Kind eins liegen könnte? Und ist der Vertrag beim jetzigen Arbeitgeber Vollzeit? Dann lass den Vertrag im Hintergrund unbedingt weiter laufen, ob Du nun bei einem anderen Arbeitgeber oder Deinem eigentlichen Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Dann kannst Du nämlich die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und erhältst den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Vollzeitgehalts.

Ansonsten: Kündigung exakt zum Ende der Elternzeit: Drei Monate. Kündigung zu einem anderen Datum: Vertraglich vereinbarte Fristen.

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